Achtung Achtung!!!
Werte Mitglieder, Rostock, d. 30.05.2024
aufgrund eines erhöhten Rattenaufkommens werden am 04.06.2024 durch einen Kammerjäger Rattenfallen aufgestellt.
Die Köderstationen sind für Kinder oder Haustiere nicht zugänglich.
Wir bitten trotz dessen um Vorsicht in der Anlage.
Im Zuge dessen weisen wir darauf hin, dass sämtliche Essensabfälle nicht auf den Kompostern zu entsorgen sind.
Dies ist eine hohe potentielle Gefahrenquelle zur Anlockung von Nagetieren jeglicher Art!
Information
Werte Mitglieder, Rostock, d. 12.05.2024
aufgrund eines formalen Fehlers kann Frau A. Zill kein Mitglied des Vorstandes für den aktuellen Zeitraum 2024 sein.
Der Vorstand besteht derzeit aus folgenden Vertretern:
Frau Maria Uplegger-Sadowski/Herrn Rainer Schwieger
Herrn Ralf Kosse
Herrn Martin Sadowski
Herrn Martin Schlegel/Herrn Gerd Braasch
Herrn Lothar Stephan
Der Vorstand
Turnusmäßige (5 Jahre) Dichtigkeitsprüfung Ihrer Abwassersammelanlage nach DIN EN 1610 und Satzung der IG OW §13 (3) v. 28.03.2015
Werter Pächter und Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass dieses Jahr die 5 Jahresfrist zur DIBt - Behälterprüfung ausläuft. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass alle DAUERNUTZER zukünftig von einer FACHFIRMA geprüft werden müssen.
Die Prüfung im vereinfachten Verfahren sind nur bei Kleingärten zugelassen. Wir werden zu Ihrer Unterstützung einen Prüfer für unsere Anlage gewinnen, der auch preislich sehr gut in unser Konzept passt. Empfehlenswert ist auch der Zusammenschluss mehrerer Pächter für einen Prüfungstermin, dabei möchten wir die Prüfung blockmäßig durchführen, um mit dem Prüfer effektiv und schnellstmöglich durch die Prüfungstermine zu kommen.
Der Vorstand
i.V.Ch.-J.Eimecke
Rostock, d. 06.04.2021
I n f o r m a t i o n
aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass zukünftig alle Restmüllcontainer (2 blaue, 2 gelbe und 2 schwarze Hausmülltonnen) am Eingang Mühlendamm 33 von der Stadtentsorgung Rostock turnusmäßig abgefahren werden.
Die bisher 3 Restmüllcontainer am Bahndamm werden von der Stadtentsorgung, nach Festlegung der Berufsgenossenschaft, künftig n i c h t mehr angefahren und werden am Mühlendamm 33 in die Entsorgung mit einbezogen.
An die Mitglieder der IG Oberwarnow e.V
Abwasserentsorgung in unserer Anlage
Gemäß §60(1) des Wasserhaushaltsgesetzes des Amtes für Umweltschutz-und Wasserbehörde
sind in gärtnerisch-und/oder zu Erholungszwecken genutzten Parzellen Abwassersammelbehälter
entsprechend der Normen DIN 1986-100 , 2008-05 , 1986-3 und 12566-1 vorgeschrieben und zu
nutzen.
Die Dichtigkeitsnachweise sind alle 2 bzw. 5 Jahre nachzuweisen.
Die Durchführung der Dichtigkeitsprüfung muss nach den Normen der DIN 1986-30 und
EN 12566-1 sowie EN 1610 erfolgen.
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin ,dass der Vorstand zukünftig stichpunktartig bei
Begehungen Kontrollen vornehmen wird.
Die Dichtigkeitsnachweise sind entsprechend vorzulegen.
Verstöße gegen das Landeswassergesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 134 1/1 dar
und können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
Für Rückfragen zu Fachfirmen oder anderen diesbezüglichen Sachfragen stehen die Vorstands-
mitglieder gerne zur Verfügung.
Rostock , den 22.11.2015
Reinhardt Ode
Vorsitzender